Steuerliche Kennzahlen

ESt · Lohn · USt · KSt · GewSt auf einen Blick

I · Grund- und Kinderfreibeträge
Kategorie Einzel­veranlagung Zusammen­veranlagung
Grundfreibetrag 12.348 € 24.696 €
KinderfreibetragExistenzminimum + BEA · § 32 Abs. 6 EStG 4.878 € 9.756 €
KindergeldMonatlich / jährlich pro Kind 259 €3.108 € / Jahr
Solidaritätszuschlag — FreigrenzeDer tariflichen Einkommensteuer · § 3 SolZG 20.350 € 40.700 €

Günstigerprüfung (§ 31 EStG) · Kinderfreibetrag wirkt sich aus ab ~32 % Grenzsteuersatz · ca. 50.000 € Brutto (SK I, ohne Sonderabzüge)

II · Einkommensteuertarif · § 32a EStG 2026
Zone Grenzsteuersatz ZvE ab (Einzelveranlagung)
GrundfreibetragSteuerfreies Existenzminimum 0 % bis 12.348 €
Progressionszone IAnstieg 14 % → 24 % 14 – 24 % 12.349 €
Progressionszone IIAnstieg 24 % → 42 % 24 – 42 % 17.800 €
Spitzensteuersatz§ 32a Abs. 1 Nr. 4 EStG 42 % 69.879 €
Reichensteuer§ 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG 45 % 277.826 €

ZvE = zu versteuerndes Einkommen · Zusammenveranlagung: alle Schwellen × 2 · Sätze ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer · Zonengrenzen für 2025/2026 bitte gem. § 32a EStG i.d.g.F. prüfen

III · Umrechnungskurse · Anlage N-Gre 2026
Währung / Land Jahresdurchschnittskurs Rechtsgrundlage / Quelle
Schweizer Franken (CHF)DBA Deutschland–Schweiz · Art. 15a 100 CHF ≈ 109,50 € (vorl.) OFD BW · Jahresdurchschnittskurs

Jahresdurchschnittskurs gem. BMF-Schreiben. Maßgeblich für die Umrechnung von CHF-Arbeitslohn in EUR bei der Veranlagung (Anlage N-Gre). Bitte gegen das aktuelle BMF-Schreiben verifizieren.

IV · Werbungskosten & Pauschbeträge
Bezeichnung Betrag / Pauschale Rechtsgrundlage
Übungsleiterpauschale 3.300 € § 3 Nr. 26 EStG
Ehrenamtspauschale 960 € § 3 Nr. 26a EStG
Homeoffice-PauschaleMax. 210 Tage / Jahr 6 € / TagMax. 1.260 € § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
EntfernungspauschaleEinheitlich ab 1. km – keine Staffelung 0,38 € / km Gilt ab dem 1. Kilometer
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG
Renten-Pauschbetrag 102 € § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 €Einzel / Zusammenveranlagung § 20 Abs. 9 EStG
Doppelte Haushaltsführung — InlandMax. abzugsfähige Unterkunftskosten 1.000 € / Monat § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG
Doppelte Haushaltsführung — AuslandDeckelung der abzugsfähigen Unterkunftskosten im Ausland 2.000 € / Monat § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG
Betriebsausgabenpauschalen · § 18 EStG · H 18.2 EStH
Berufsgruppe / Tätigkeit Pauschale / Höchstbetrag Anmerkung
Hauptberufliche schriftstellerische / journalistische Tätigkeit 30 % der Einnahmenmax. 3.600 € / Jahr H 18.2 EStH
Nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische TätigkeitSowie nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit 25 % der Einnahmenmax. 900 € / Jahr · gilt einheitlich für alle Nebentätigkeiten H 18.2 EStH · ab VZ 2023 (zuvor 614 €)
TagespflegepersonenKindertagespflege i.S.d. § 23 SGB VIII 400 € / Kind / MonatBei 40 h / Woche; anteilig bei kürzerer Betreuungszeit · zusätzlich 50 € / Freihalteplatz / Monat BMF v. 06.04.2023 (IV C 6 - S 2246/19/10004) · ab VZ 2023 (zuvor 300 €)
Selbstständige Hebammen / Entbindungspfleger 25 % der Einnahmenmax. 1.535 € / Jahr H 18.2 EStH

Betriebsausgabenpauschalen gelten nur, soweit keine höheren tatsächlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine Kombination mit der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) ist für dieselbe Tätigkeit ausgeschlossen.

V · Vorsorgeaufwendungen · § 10 EStG
Kategorie Höchstbetrag 2026 Anmerkung
AltersvorsorgeaufwendungenRentenversicherung / Rürup 30.826 € / 61.652 €Einzel / Zusammenveranlagung 100 % abzugsfähig
Sonstige VorsorgeaufwendungenAngestellte / Beamte 1.900 € Bei (Teil-)Übernahme der KV durch Dritte
Sonstige VorsorgeaufwendungenSelbstständige 2.800 € KV vollständig selbst getragen
Mindestabzug (Basisschutz)Basis-KV / Pflegeversicherung Tatsächliche Kosten Immer voll abzugsfähig, auch über 1.900/2.800 € hinaus
VI · Sonderausgaben & Außergewöhnliche Belastungen
Bezeichnung Höchstbetrag / Pauschale Erläuterung
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € / 72 €Einzel / Zusammenveranlagung § 10c EStG
Unterhaltshöchstbetrag§ 33a EStG 12.348 € Analog Grundfreibetrag
AusbildungskostenErstausbildung / Erststudium 6.000 € § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Parteispenden 3.300 € / 6.600 €Einzel / Zusammenveranlagung Deckelung § 10b / § 34g EStG
VII · Behindertenpauschbeträge · § 33b EStG
Grad der Behinderung (GdB) Jahres-Pauschbetrag Hinweis
GdB 20 384 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 30 620 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 40 860 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 50 1.140 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 60 1.440 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 70 1.780 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 80 2.120 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 90 2.460 € § 33b Abs. 3 EStG
GdB 100 2.840 € § 33b Abs. 3 EStG
Blind / HilflosMerkzeichen Bl oder H 7.400 € § 33b Abs. 3 S. 3 EStG
Hinterbliebenen-Pauschbetrag§ 33b Abs. 4 EStG 370 € § 33b Abs. 4 EStG

Beträge gelten seit 2021 unverändert. Übertragung auf Eltern möglich (§ 33b Abs. 5 EStG), soweit das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt.

VII · Umzug, Kinderbetreuung & haushaltsnahe Leistungen
Bezeichnung Wert Rechtsgrundlage
Umzugskostenpauschale · BerechtigterNur bei beruflich veranlasstem Umzug · maßgebend ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts 964 € § 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BUKG
Umzugskostenpauschale · je weitere PersonEhegatte, Lebenspartner, ledige Kinder, Stief- und Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft 643 € § 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BUKG
Umzugskostenpauschale · ohne eigene WohnungVor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet 193 € § 10 Abs. 2 BUKG
Umzugsbedingter ZusatzunterrichtHöchstbetrag je Kind 1.286 € § 9 Abs. 2 · § 6 Abs. 3 S. 2 BUKG
HäufigkeitszuschlagWeiterer beruflicher Umzug innerhalb von fünf Jahren, wenn beide Male eine eigene Wohnung bestand + 50 %auf die Pauschvergütung § 10 Abs. 5 BUKG
KinderbetreuungskostenKind unter 14 Jahren · Rechnung und unbare Zahlung erforderlich · ab VZ 2025 (zuvor 2/3, höchstens 4.000 €) 80 %höchstens 4.800 € je Kind § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis · MinijobSteuerermäßigung, direkt von der Steuerschuld 20 %höchstens 510 € § 35a Abs. 1 EStG
Haushaltsnahe DienstleistungenAuch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Pflegeleistungen 20 %höchstens 4.000 € § 35a Abs. 2 EStG
HandwerkerleistungenNur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten — kein Material 20 %höchstens 1.200 € § 35a Abs. 3 EStG

Die Umzugspauschalen gelten seit dem 01.03.2024 unverändert (BMF vom 28.12.2023, BStBl I 2024, 84) und sind für 2025 und 2026 fortzuführen. Für § 35a gilt durchgängig: Rechnung und unbare Zahlung sind Voraussetzung, und eine Doppelberücksichtigung neben Sonderausgaben oder Betriebsausgaben ist ausgeschlossen (§ 35a Abs. 5 EStG). Deshalb kann der Teil der Kinderbetreuungskosten, der den Höchstbetrag übersteigt, nicht zusätzlich über § 35a abgezogen werden.

VIII · Betriebsausgaben & Gewinnermittlung
Bezeichnung Wert Rechtsgrundlage
Geringwertige WirtschaftsgüterSofortabzug · netto bei Vorsteuerabzug, sonst brutto · selbständige Nutzbarkeit erforderlich 800 € § 6 Abs. 2 EStG
Aufzeichnungspflicht GWGVerzeichnis erst oberhalb dieser Grenze erforderlich 250 € § 6 Abs. 2 S. 4, 5 EStG
SammelpostenWahlrecht, je Wirtschaftsjahr einheitlich auszuüben · Auflösung über fünf Jahre mit je einem Fünftel 250,01 – 1.000 €5 Jahre § 6 Abs. 2a EStG
Geschenke an GeschäftsfreundeFreigrenze je Empfänger und Wirtschaftsjahr — bei Überschreitung entfällt der Abzug vollständig · ab Wj. nach dem 31.12.2023 (zuvor 35 €) 50 € § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG
StreuwerbeartikelKein Geschenk im Sinne des § 4 Abs. 5 — keine Aufzeichnungspflicht bis 10 € R 4.10 Abs. 4 EStR
Bewirtung aus geschäftlichem AnlassAbziehbarer Anteil der angemessenen Aufwendungen · Vorsteuer bleibt zu 100 % abziehbar 70 % § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG
Pauschalsteuer auf SachzuwendungenWahlrecht, einheitlich für alle Zuwendungen eines Jahres · zuzüglich SolZ und KiSt 30 %Grenze 10.000 € je Empfänger bzw. Einzelzuwendung § 37b EStG
Buchführungspflicht · UmsatzAb Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2023 beginnen (zuvor 600.000 €) 800.000 € § 141 AO · § 241a HGB
Buchführungspflicht · GewinnAb Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2023 beginnen (zuvor 60.000 €) 80.000 € § 141 AO · § 241a HGB

Die im Wachstumschancengesetz zunächst vorgesehene Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € und des Sammelpostens auf 5.000 € bei dreijähriger Auflösung ist im Vermittlungsausschuss entfallen. Es gilt unverändert die seit 2018 bestehende Regelung. Angehoben wurden lediglich die Geschenkegrenze und die Buchführungsgrenzen.

I · Steuersätze 2026
Bezeichnung Satz Rechtsgrundlage
Regelsteuersatz 19 % § 12 Abs. 1 UStG
Ermäßigter Steuersatzu. a. Lebensmittel, Bücher, Kultur 7 % § 12 Abs. 2 UStG
II · Unternehmergrenzen 2026
Bezeichnung Grenzwert Rechtsgrundlage
KleinunternehmergrenzeVorjahr / laufendes Jahr 25.000 € / 100.000 € § 19 UStG
Ist-VersteuerungGesamtumsatz-Grenze Vorjahr 800.000 € § 20 UStG

Kleinunternehmer: echte Steuerbefreiung seit 01.01.2025; bei unterjährigem Überschreiten der 100.000 € sofortige Regelbesteuerung ab diesem Umsatz.

III · Voranmeldung · § 18 UStG 2026
Zahllast Vorjahr Meldeturnus Rechtsgrundlage
bis 2.000 € Keine VoranmeldungNur Jahreserklärung § 18 Abs. 2 S. 3 UStG
2.000 €9.000 € Vierteljährlich § 18 Abs. 2 S. 1 UStG
über 9.000 € Monatlich § 18 Abs. 2 S. 2 UStG
DauerfristverlängerungSondervorauszahlung 1/11der USt-Vorauszahlungen des Vorjahres §§ 46–48 UStDV
IV · Grenzüberschreitende Umsätze 2026
Bezeichnung Schwelle Rechtsgrundlage
OSS-SchwelleInnergemeinschaftlicher Fernverkauf B2C & TRFE 10.000 € § 3c Abs. 4 UStG
ErwerbsschwelleFür Erwerber ohne Vorsteuerabzug 12.500 € § 1a Abs. 3 UStG

Alle Angaben basieren auf dem zuletzt geprüften Rechtsstand und beziehen sich auf die dargestellten Veranlagungszeiträume 2025–2026. Jahresunabhängige Werte (z. B. KSt, GewSt) gelten vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Individuelle Faktoren (z. B. Kirchensteuer, besondere Einkunftsarten) bleiben unberücksichtigt. Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung · Alle Angaben ohne Gewähr