IBKR-Steuer

IBKR-Jahresauszug → Anlage KAP / KAP-INV / SO

Part of gTools ↗
↓ Zum Report
Interactive Brokers ist ein ausländischer Broker — es wird keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten. Alle Erträge müssen daher selbst über die Anlage KAP (bzw. KAP-INV für Fonds/ETFs und SO für Krypto) erklärt werden. Alle Beträge bitte in Euro erfassen (Umrechnung zum EZB-Referenzkurs, siehe Wechselkurs-Rechner in gTools). Dieses Tool ordnet die Werte den Formularzeilen zu — keine Steuerberatung.
Aus IBKR auslesen (nur Flex-Query-XML)
Flex-Query-XML(s) hierher ziehen
oder klicken zum Auswählen — am besten alle Jahre ab dem ersten Kauf gemeinsam (mehrere Dateien gleichzeitig). PDF wird nicht unterstützt.
Wie komme ich an die XML-Dateien? (Flex-Query einrichten)

1. Flex-Query anlegen. Client Portal → Menü → BerichteFlex Queries → bei Kontoumsatz-Flex-Query auf +. Query-Name z. B. „XML IBKR-Steuer".

2. Diese fünf Abschnitte anklicken und konfigurieren — im Dialog jeweils unten „Speichern" (das Tool prüft beim Hochladen, ob alles enthalten ist, und meldet Fehlendes):

  • Trades — Option „Ausführung" wählen; Felder: „Alle auswählen".
  • Bartransaktionen — alle Typen aktiviert lassen (Dividenden, Zahlung anstelle von Dividenden, Quellensteuer, Zinsen …), Ebene „Detail"; Felder: „Alle auswählen".
  • Cash-Bericht — Optionen „Basiswährungsübersicht" und „Währungsaufschlüsselung" aktivieren; Felder: „Alle auswählen".
  • Kapitalmaßnahmen — Optionen „Gesamtübersicht" und „Detail" aktivieren (für Aktiensplits); Felder: „Alle auswählen".
  • Kontoinformationen — Felder: „Alle auswählen" (füllt Name & Konto-ID automatisch).

3. Zustellungskonfiguration: Format XML, Zeitraum z. B. „Seit Jahresbeginn".
Allgemeine Konfiguration: „Wechselkurse miteinbeziehen?" unbedingt auf JA — das ist IBKRs Tages-Kurstabelle (ConversionRate), mit der dieses Tool 1:1 wie IBKRs German Tax Report rechnet. Dann „Weiter" → „Erstellen".

4. Ausführen & hochladen. In der Query-Liste auf den Pfeil neben der Query: für jedes vergangene Jahr „Benutzerdefinierter Zeitraum" 01.01.–31.12. wählen und die XML herunterladen (fürs laufende Jahr „Seit Jahresbeginn"). Alle Jahres-XMLs zurück bis zum ersten Kauf hier gemeinsam hochladen — das Tool rechnet die Veräußerungen pro Bein um (Anschaffung zum Kauftagskurs, Erlös zum Verkaufstagskurs) und ordnet die Lots jahresübergreifend per FIFO zu. Fehlt ein Kurs im XML, meldet das Tool einen Fehler statt mit fremden Kursen zu rechnen.

⚠ Wichtig: Fehlt ein Jahr (z. B. das Kaufjahr einer Altposition), kann das betreffende Geschäft nicht abgestimmt werden — das Tool meldet das dann ausdrücklich und füllt keinen Schätzwert ein.

Details zur Berechnung & Umrechnung

// Nur Flex-Query-XML. Alle Jahre ab dem ersten Kauf gemeinsam laden. Realisierte G/V werden pro Bein in EUR umgerechnet: Anschaffung zum Kauftag, Erlös zum Verkaufstag; Lot-Zuordnung jahresübergreifend per FIFO, abgeglichen gegen IBKRs Kostenbasis.
// Umrechnungskurse: ausschließlich IBKRs eigene Tages-Kurstabelle aus dem XML (ConversionRate → 1:1 wie IBKRs German Tax Report, komplett offline). Fehlen Kurse im XML, erscheint eine Fehlermeldung — es wird nie mit anderen Kursquellen weitergerechnet.
// Währungsergebnisse Cash (§ 20, BMF Rz. 131): Devisen-Kassenbestände werden je Währung als FIFO geführt — Zufluss = Anschaffung, Verwendung (Rücktausch, Wertpapierkauf, Gebühren in FW) = veräußerungsgleicher Vorgang; keine Spekulationsfrist (verzinsliche Brokerguthaben). Margin-Schulden in Fremdwährung erzeugen keine Beine. Die Werte werden automatisch in „FW-Gewinne/-Verluste Cash" übernommen, fließen in Zeile 19/22 und werden im Report als „darin enthalten" gesondert ausgewiesen. Der offizielle IBKR-Steuerreport setzt diese Geschäfte pauschal mit 0 an (exempt) — die Abweichung ist beabsichtigt. Krypto/unverzinste Devisen ggf. manuell unter § 23.
// Beim Hochladen prüft das Tool, ob die Flex-Query alle nötigen Sektionen enthält, und zeigt sonst eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
// Dividenden/Quellensteuer/Zinsen und Fonds werden aus dem jeweiligen Berichtsjahr übernommen; Vorjahre liefern die Kaufdaten. Fonds/ETFs bitte unter KAP-INV nach Fondsart zuordnen.

// Anrechenbar ist die ausl. Quellensteuer höchstens bis zum DBA-Satz (US-Dividenden i.d.R. 15 %). Beim Flex-Import wird Zeile 41 je Dividende auf den DBA-Satz begrenzt. Ohne Import wird Zeile 41 auf DBA-Satz × Dividenden gekappt; das Feld „Anrechenbar" überschreibt diesen Wert manuell. Mehr Einbehaltenes ist im Quellenstaat rückforderbar und gehört nicht in Zeile 41.

// Termingeschäfte = Futures, Optionsglattstellung/-verfall (gekaufte Optionen). Geschriebene Optionen = Stillhalterprämien. Krypto-Spot bitte unter „§ 23 / SO" (Abschnitt unten) erfassen, nicht hier.

// Werte je Fondsart, vor Teilfreistellung (die nimmt das Finanzamt vor). IBKR berechnet die Vorabpauschale nicht — diese ggf. separat ermitteln.

// Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 %, Sonstige 0 %.

// Krypto-Spot mit Haltedauer > 1 Jahr ist steuerfrei. Krypto-Futures/CFDs gehören in KAP (Termingeschäfte), nicht in SO.

Kopfdaten (optional, erscheinen im Druck-Seitenkopf)

IBKR-Steuerreport · Kapitalvermögen

Konto —
Zeitraum —
Erstellt —
Zusammenfassung der Kapitalerträge
Kapitalerträge mit deutschem SteuerabzugEUR
Zeile 7Kapitalerträge (lt. Steuerbescheinigung)0,00 €
Kapitalerträge ohne deutschen SteuerabzugEUR
Zeile 18Inländische Kapitalerträge0,00 €
Zeile 19Ausländische Kapitalerträge0,00 €
Zeile 20darin enthalten: Gewinne aus der Veräußerung von Aktien0,00 €
Zeile 21darin enthalten: Stillhalterprämien + Gewinne aus Termingeschäften0,00 €
Zeile 22darin enthalten: Verluste (ohne Aktien)0,00 €
Zeile 23darin enthalten: Verluste aus der Veräußerung von Aktien0,00 €
Zeile 24darin enthalten: Verluste aus Termingeschäften0,00 €
Zeile 25darin enthalten: Verluste aus wertlosen Wirtschaftsgütern0,00 €
Steuerabzug & anrechenbare SteuernEUR
Zeile 37Kapitalertragsteuer0,00 €
Zeile 38Solidaritätszuschlag0,00 €
Zeile 39Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer0,00 €
Zeile 40Angerechnete ausländische Steuern0,00 €
Zeile 41Anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer0,00 €
Zeile 42Fiktive ausländische Quellensteuer0,00 €
Sonstige Einkünfte (Anlage SO)EUR
§ 23Private Veräußerungsgeschäfte (Devisen/Krypto, < 1 Jahr, Saldo)0,00 €
§ 23Edelmetallkontrakte0,00 €
§ 22/3Leistungen (Staking/Lending)0,00 €
§ 23 Freigrenze 1.000 € (bis VZ 2023: 600 €), § 22 Nr. 3 Freigrenze 256 € p.a.
Investmenterträge ohne Steuerabzug (Anlage KAP-INV)
Laufende Erträge — Ausschüttungen / VorabpauschalenEUR
Gewinne / Verluste aus der VeräußerungEUR
Werte vor Teilfreistellung. Teilfreistellung durch das Finanzamt: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 %. Die Vorabpauschale liefert IBKR nicht und ist ggf. separat zu ermitteln.
Verrechnungskreise (informativ)
Allgemein (inkl. Termingeschäfte, Zinsen, Dividenden, Stillhalterprämien …)0,00 €
Aktien (Gewinne − Verluste)0,00 €
Nur zur Orientierung. Aktienverluste werden nur gegen Aktiengewinne verrechnet (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Die frühere 20.000-€-Grenze für Termingeschäfte ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 entfallen; solche Verluste sind wieder unbegrenzt mit den übrigen Kapitalerträgen verrechenbar. Überschüsse werden vorgetragen — die Verrechnung nimmt das Finanzamt vor.

Erläuterungen

Interactive Brokers ist ein ausländischer Broker; es wird kein deutscher Steuerabzug vorgenommen — die Erklärung erfolgt über die Anlagen KAP, KAP-INV und SO. Realisierte Gewinne/Verluste werden nach dem FIFO-Verfahren ermittelt; in Fremdwährung getätigte Geschäfte sind je Bein zum Tageskurs des jeweiligen Handelstags in Euro umgerechnet — mit IBKRs eigener Tages-Kurstabelle aus dem Flex-XML (an Tagen ohne Kursfeststellung der letzte vorherige Bankarbeitstag). Der offizielle IBKR-Steuerbericht (German Tax Report) verwendet intern transaktionszeitgenaue Kurse, die in keinem Kundenexport enthalten sind; Abweichungen zu diesem Bericht im Promillebereich sind daher methodisch bedingt und kein Fehler. Währungsergebnisse der (verzinslichen) Fremdwährungs-Kassenbestände werden nach Verwaltungsauffassung (BMF v. 19.05.2022, Rz. 131) als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst: Zuflüsse gelten als Anschaffung, Verwendungen als veräußerungsgleicher Vorgang (FIFO, keine Spekulationsfrist); Gewinne sind in Zeile 19 enthalten, Verluste in Zeile 22 — der enthaltene Anteil wird im Report gesondert ausgewiesen. Der offizielle IBKR-Steuerreport setzt Währungsgeschäfte pauschal mit 0 an („exempt currency") und weicht hier bewusst ab. Der Währungseffekt der Wertpapiere selbst ist bereits im Kurs-G/V enthalten und wird nicht doppelt erfasst. Verluste werden in voller Höhe ausgewiesen; die Verrechnungsbeschränkungen wendet das Finanzamt an. Bestandsgeschützte Alt-Anteile (Erwerb vor 2009) und der 100.000-€-Freibetrag sind hier nicht gesondert berücksichtigt.

Transparenzhinweis

Dieser Report wurde eigenständig mit dem gTools „IBKR-Steuer" aus den von Interactive Brokers exportierten Daten (Flex-Query bzw. Activity Statement) erstellt. Er stammt nicht von Interactive Brokers, ist keine offizielle Steuerbescheinigung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Sämtliche Werte sind eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.