Einspruchsfrist

§ 355 AO i.V.m. §§ 187, 188 BGB, § 108 AO

Eingabe

Ausstellungsdatum des Steuerbescheids

Nur ausfüllen, falls der Bescheid später als die gesetzliche Bekanntgabefiktion (3 Tage bis 2024, 4 Tage ab 2025) zugegangen ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Sonst leer lassen.

Maßgeblich ist der Sitz der Finanzbehörde (§ 108 Abs. 3 AO). Mariä Himmelfahrt für Bayern wird gemeindeabhängig nicht berücksichtigt.

Ergebnis
Bescheiddatum
Bekanntgabe
Fristbeginn
Fristende (rechnerisch)
Fristende (maßgeblich)
Heute
Verbleibende Tage
Bekanntgabe Fristende

Alle Berechnungen sind Näherungswerte auf Basis der jeweils angegebenen Rechtsgrundlagen. Die Bekanntgabefiktion beträgt für Bescheide ab dem 01.01.2025 vier Tage, davor drei Tage (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Sie gilt nicht bei förmlicher Zustellung (z. B. mit Zustellungsurkunde) — dann ist der tatsächliche Zustelltag maßgeblich. Fristverschiebungen durch Sonn- und Feiertage werden berücksichtigt (gesetzliche Feiertage nach gewähltem Bundesland; gemeindeabhängige Feiertage wie Mariä Himmelfahrt in Bayern bleiben unberücksichtigt). Eingaben bleiben ohne Anmeldung nur lokal in diesem Browser; angemeldet werden sie zusätzlich auf dem gtools-Server gespeichert und zwischen den Geräten abgeglichen. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung · Alle Angaben ohne Gewähr