- Brutto = Netto, keine Abzüge (AN)
- Steuerfrei, keine KV/PV/RV/ALV
- Harte Grenze: max. 603 €/Monat
- Steuerfreibetrag 2.000 €/Monat
- KV + PV bleiben fällig (~10,5 % Abzug)
- Kein RV-, kein ALV-Beitrag (AN)
Was bedeutet das konkret?
Bis 603 € gewinnt immer der Minijob — keine Abzüge, Brutto = Netto. Bei der Aktivrente fallen dagegen KV und PV auf den vollen Bruttolohn an, selbst wenn die Lohnsteuer dank § 3 Nr. 21 auf null fällt.
Ab 604 € ist kein Minijob mehr möglich. Aber erst ab etwa 674 € Brutto erreicht die Aktivrente dasselbe Netto wie ein Minijob bei 603 €. Dazwischen arbeitet man mehr, verdient brutto mehr — hat aber netto weniger. Dieser Bereich sollte vermieden werden.
Ab ~674 € zieht die Aktivrente davon und wird mit steigendem Brutto immer vorteilhafter. Bis 2.000 € bleibt der gesamte Lohn steuerfrei.
- der gewünschte Verdienst ≤ 603 € liegt
- maximales Netto bei wenig Stunden wichtig ist
- der Verdienst deutlich über 674 € liegen soll
- ein höheres Gesamteinkommen gewünscht ist
Wie viel Netto bleibt bei welchem Bruttolohn? Ausschnitt 0–1.500 € zur besseren Sichtbarkeit der Netto-Lücke. Berechnung mit ø KV-Zusatzbeitrag 2,9 % und Steuerklasse I.
Alle Berechnungen sind Näherungswerte auf Basis der jeweils angegebenen Rechtsgrundlagen. Individuelle Faktoren bleiben unberücksichtigt. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung · Alle Angaben ohne Gewähr